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ZNER 2024, 70
OVG Nordrhein-Westfalen 
Nachbarklage gegen WEA: Koronageräusche einer vorbeiführenden Höchstspannungstrasse (Urteil vom 12.01.2024, 8 D 92/22.AK)

Nach der gesetzlichen Fiktion des § 49 Abs. 2b EnWG gilt feuchte Witterung, die Anlagengeräusche von Höchstspannungsnetzen verursacht, als seltenes Ereignis i. S. d. TA Lärm, so dass die dafür maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.3 der TA Lärm anzuwenden sind.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2024, 70-78 (Urteil vom 12.01.2024, 8 D 92/22.AK)

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