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ZNER 2024, 69
OVG Nordrhein-Westfalen 
Anwendung der Rundungsregel bei Beurteilung einer zulässigen Gesamtbelastung durch Schall einer WEA (Urteil vom 24.01.2024, 7 D 59/23.AK)

Eine Überschreitung des maßgeblichen Richtwertes im Sinne der Nr. 3.2.1 Abs. 3 TA Lärm ergibt sich aus dem ungerundeten Gesamtbeurteilungspegel minus den Immissionsrichtwert. Diese Differenz ist nach den Vorgaben der DIN 1333 zu runden.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2024, 69-70 (Urteil vom 24.01.2024, 7 D 59/23.AK)

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