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ZNER 2023, 343
VGH Baden-Württemberg 
Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer Windenergieanlage mit Kursführungsmindesthöhen (Urteil vom 24.05.2023, 14 S 1705/22)

Zum Vorliegen einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs i. S. v. § 14 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG wegen Unvereinbarkeit einer Windenergieanlage mit Kursführungsmindesthöhen (Minimum Vectoring Altitude [MVA]).

VGH Baden-Württemberg, ZNER 2023, 343-353 (Urteil vom 24.05.2023, 14 S 1705/22)

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