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ZNER 2023, 52
OVG Nordrhein-Westfalen 
Förderschädlicher Beginn des Vorhabens vor Erteilung des Zuwendungsbescheides (hier: Förderprogramm „progres.nrw“) (Beschluss vom 11.01.2023, 4 A 2905/19)

Im Rahmen des Förderprogramms „progres.nrw“ werden nach der tatsächlichen, an der Förderrichtlinie orientierten Verwaltungspraxis des Landes NRW Vorhaben nur gefördert, mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheids durch die zuständige Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen wurde.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2023, 52-53 (Beschluss vom 11.01.2023, 4 A 2905/19)

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