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ZNER 2019, V
Becker 
ZNER 2019, Heft 02, Umschlagteil S. V (V)

Editorial

Die ZNER konzentriert sich in diesem Heft auf die CO2-Abgabe, die zunehmend Befürworter findet, vor allem in der Industrie. Der Prominenteste war Johannes Teyssen, E.ON-Chef, der schon Ende 2017 einen Mindestpreis für CO2 forderte. Die ZNER hatte schon 2014 nachgewiesen, dass nationale CO2-Emissionsstandards für Energieerzeugungsanlagen europarechtlich zulässig sind (Ziehm, ZNER 2014, 21 ff.). Vorreiter Teyssens waren 15 führende Energie- und Klimaschutzexperten, die in einer gemeinsamen Erklärung von Anfang Oktober 2017 dazu aufriefen, den ökonomischen Rahmen der Energiewende neu auszurichten und dabei einen stärkeren Fokus auf die Vermeidung von CO2 zu legen. Dazu zählten Ottmar Edenhofer, Chef-Ökonom des PIK und Vorsitzender des Weltklimarats, Andreas Kuhlmann, dena, Andreas Löschel, seit 2011 Vorsitzender der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ der Bundesregierung, und vor allem Joachim Nitsch und Jörg Lange, die mit ihrer Neugründung eines CO2-Abgabe-Vereins eine unglaubliche Bewegung in das Anliegen brachten.

Joachim Nitsch, Jörg Lange und der Verfasser dieser Zeilen veröffentlichten im letzten Heft der ZNER 2017 (459) ihr „Plädoyer für eine wirksame CO2-Bepreisung in dieser Legislaturperiode“; mit einer Zusammenfassung der Eckpunkte in Thesen.

In diesem Heft finden sich gleich drei interessante Papiere zum Thema CO2-Bepreisung, nämlich von

  • Jörg Lange, Vorstand des CO2-Abgabe-Vereins, ein „Stand der fachlichen und politischen Diskussion CO2-Abgabe/inhaltliche CO2-Preise/Energiesteuer- und Umlagenreform“: Sehr interessant, weil mit einem kurzen und prägnanten Überblick gezeigt wird, in welch großem Umfang die Zahl der Befürworter zunimmt; interessant auch das Quellenverzeichnis;

  • Johannes Lackmann, Geschäftsführer der Westfalen Wind GmbH und von 1999 bis 2008 Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, sowie Björn Klusmann, jetzt Wirtschaftsmediator, zuvor Geschäftsführer des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft sowie des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, also zwei erfahrene und wirtschaftsnahe Profis, legen Eckpunkte zur Einführung eines wirtschafts- und sozialverträglichen CO2-Preises vor: „Energiewende entfesseln – Marktgerechte CO2-Bepreisung statt bürokratischer Einengung“;

  • schließlich fasst Patrick Graichen von der Agora Energiewende ein heißes Thema an: Eine CO2-orientierte Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen auf Energie – grundsätzliche Überlegungen und Eckpunkte für die politische Diskussion, mit einer – nicht nur – Zusammenfassung eines Vortrags am 20. März 2018 anlässlich der Mitgliederversammlung des CO2-Abgabe-Vereins; nachdem er schon am 19. November 2018 eine Übersicht über eine Neuordnung der Abgaben und Umlagen auf Strom, Wärme und Verkehr Optionen für eine aufkommensneutrale CO2-Bepreisung vorgelegt hatte.

Insgesamt ein spannender und nicht langatmiger Überblick über den Stand der Diskussion!

Die Entscheidungen beginnen mit einer brandaktuellen, nämlich der des EuGH vom 28. 03. 2019: Das EEG 2012 ist keine verbotene Beihilfe. Der EuGH hebt das Urteil des EuG vom 10. 05. 2016 (ZNER 2016, 221) auf. Das EuG hatte in der Regulierung der EEG-Umlage eine verkappte staatliche Beihilfe gesehen und vor allem die Privilegierung der stromintensiven Industrien (SIU) und der Schienenbahnen nach §§ 40 ff. EEG 2012 als verbotene Beihilfe eingeordnet; mit ausführlicher Darlegung der Zweifel an der Berechtigung der Förderung der SIU und der Schienenbahnen.

Zu diesem inhaltlichen Aspekt sagt der EuGH kein Wort, sondern begnügt sich mit der Bekräftigung des – eigentlich schon – PreußenElektra-Urteils, wonach die Beihilfe die Verwendung staatlicher Mittel voraussetze, die bei der EEG-Umlage nicht gegeben sei.

Dr. Peter Becker

Ein Postscriptum in eigener Sache: Dr. Joachim Bücheler, über 22 Jahre Verleger der ZNER, feierte am 1. April seinen 79. Geburtstag. Die ganze Redaktion und das Team vom Deutschen Fachverlag wünschen Glück, Gesundheit und ein langes Leben!

Dr. Peter Becker

 
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