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ZNER 2012, 84
OLG Düsseldorf 
9. Richtiger Netzverknüpfungspunkt nach dem EEG 2009 (Urteil vom 15.11.2011, I-17 U 157/10)

EEG-Anlagen sind grundsätzlich an dem Verknüpfungspunkt anzuschließen, der im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und der die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist (in Anschluss an OLG Hamm, U. v. 03.05.2011 – I 21 U 94/10 –, ZNER 2011, S. 327).

OLG Düsseldorf, ZNER 2012, 84-85 (Urteil vom 15.11.2011, I-17 U 157/10)

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