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ZNER 2012, 85
OLG Hamm 
10. Unwirksamkeit einer AGB, in der für eine Preisänderung lediglich eine „individuelle Bekanntgabe“ vorgesehen ist (Urteil vom 22.11.2011, I-19 U 51/11)

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Energielieferungsverträgen, in denen für Mitteilungen über Preisänderungen lediglich eine „individuelle Bekanntgabe“ vorgesehen ist, sind unwirksam.

OLG Hamm, ZNER 2012, 85-86 (Urteil vom 22.11.2011, I-19 U 51/11)

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