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ZNER 2012, 281
Schleswig-Holsteinisches OLG 
8. Zur Zusammenrechnung mehrerer PV-Anlagen (Urteil vom 22.03.2012, 16 U 107/11)

Die Zusammenrechnung ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 bezieht sich nur auf die Schwellenwerte der §§ 23 bis 28 und 32 EEG 2009, nicht aber auf die Degressionsregelung (§ 20 EEG 2009) und die garantierte Förderdauer (§ 21 Abs. 2 EEG 2009).

Schleswig-Holsteinisches OLG, ZNER 2012, 281-282 (Urteil vom 22.03.2012, 16 U 107/11)

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