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ZNER 2015, 526
BGH 
2. Zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme bei PV-Anlagen (Urteil vom 04.11.2015, VIII ZR 244/14)

Für den § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 zugrunde liegenden – weiten – Anlagenbegriff, unter dem die Gesamtheit aller funktional zusammengehörenden technisch und baulich notwendigen Einrichtungen zu verstehen ist, ist maßgeblich, nach welchem Gesamtkonzept die einzelnen Einrichtungen funktional zusammenwirken und eine Gesamtheit bilden sollen.

BGH, ZNER 2015, 526-529 (Urteil vom 04.11.2015, VIII ZR 244/14)

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