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ZNER 2019, 164
VGH Baden-Württemberg 
Unterscheidung zwischen relativen und absoluten Mängeln der UVP (Beschluss vom 29.01.2019, 10 S 1991/17)

Materielle Mängel einer durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung stellen keine absoluten oder relativen Verfahrensmängel (§ 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG) dar, die zu einem Aufhebungsanspruch eines drittbetroffenen Nachbarn führen könnten.(Rn. 12)

VGH Baden-Württemberg, ZNER 2019, 164-169 (Beschluss vom 29.01.2019, 10 S 1991/17)

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