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ZNER 2014, 274
OLG Düsseldorf 
8. Zur Auslegung des § 23 ARegV (Beschluss vom 12.03.2014, VI-3 Kart 52/13 (V))

Eine Ersatzbeschaffung kann eine Umstrukturierungsmaßnahme im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ARegV sein. § 23 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 ARegV erweitert insoweit den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 S. 1 ARegV.

OLG Düsseldorf, ZNER 2014, 274-275 (Beschluss vom 12.03.2014, VI-3 Kart 52/13 (V))

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