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ZNER 2016, 366
OVG Lüneburg 
18. Vorranggebiete für Natur und Landschaft als harte Tabuzonen (Urteil vom 23.06.2016, 12 KN 64/14)

Im Zuge einer Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen sind Vorranggebiete für Natur und Landschaft nicht ohne weiteres als harte Tabuzonen einzuordnen.

OVG Lüneburg, ZNER 2016, 366 (Urteil vom 23.06.2016, 12 KN 64/14)

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