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ZNER 2013, 438
OVG Nordrhein-Westfalen 
16. Artenschutzrechtliches Tötungsverbot beim Neubau einer Hochspannungsfreileitung (Urteil vom 21.06.2013, 11 D 8/10.AK)

Die am Beispiel des Straßenneubaus vom BVerwG entwickelten Maßstäbe zur Erfüllung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots – Erhöhung des Tötungsrisikos „in signifikanter Weise“ – gelten auch für den Neubau einer Hochspannungsfreileitung.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2013, 438-443 (Urteil vom 21.06.2013, 11 D 8/10.AK)

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