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ZNER 2012, 284
BVerwG 
11. Die gesetzesvorbereitende Tätigkeit als Teil des Regierungshandelns ist vom Auskunftsanspruch nach IFG nicht ausgenommen (Urteil vom 03.11.2011, BVerwG 7 C 3.11)

Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG umfasst auch die gesetzesvorbereitende Tätigkeit als Teil des Regierungshandelns.

BVerwG, ZNER 2012, 284-287 (Urteil vom 03.11.2011, BVerwG 7 C 3.11)

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