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ZNER 2012, 284
LG Bayreuth 
10. Der Erstattungsanspruch des Verteilnetzbetreibers gegen den ÜNB nach § 35 Abs. 1 EEG 2009 richtet sich nach der vom Verteilnetzbetreiber vergüteten Strommenge (Urteil vom 07.12.2010, 32 O 123/10)

Nach § 35 Abs. 1 EEG 2009 hat ein Verteilnetzbetreiber gegenüber einem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber einen Anspruch auf Erstattung der von dem Verteilnetzbetreiber an einen EEG-Anlagenbetreiber vergüteten Strommenge unabhängig von der tatsächlich (physikalisch oder bilanziell) an den Übertragungsnetzbetreiber gelieferten Strommenge (Rn. 19)(Rn. 20).

LG Bayreuth, ZNER 2012, 284 (Urteil vom 07.12.2010, 32 O 123/10)

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