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ZNER 2016, 351
BVerwG 
11. Beeinträchtigung von Drehfunkfeuer durch Windenergieanlagen (Urteil vom 07.04.2016, BVerwG 4 C 1.15)

Die dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nach § 18a Abs. 1 Satz 2 LuftVG obliegende Entscheidung, ob durch die Errichtung von Bauwerken Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können, ist kein Verwaltungsakt.

BVerwG, ZNER 2016, 351-354 (Urteil vom 07.04.2016, BVerwG 4 C 1.15)

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