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ZNER 2010, 482
BVerwG 
1. Vorwirkungen von Raumordnungsplänen bei Ausfertigungsmangel (Urteil vom 01.07.2010, 4 C 4.08)

Das Inkrafttreten eines in Aufstellung befindlichen Ziels ist auch dann hinreichend sicher zu erwarten, wenn der Plan erst in einem ergänzenden Verfahren nach Nachholung der Ausfertigung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft gesetzt werden kann.

BVerwG, ZNER 2010, 482-485 (Urteil vom 01.07.2010, 4 C 4.08)

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