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ZLR 2018, 161
Sosnitza 

Lebensmittel zwischen Kontrolle und Transparenz

Im März 2018 fand der 31. Deutsche Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden unter dem Generalthema „Lebensmittel zwischen Kontrolle und Transparenz“ statt. Zwei zentrale Prinzipien bestimmen den Umgang mit Lebensmitteln von der Produktion über den Handel bis hin zum Verzehr – Kontrolle und Transparenz. Das Programm des 31. Deutschen Lebensmittelrechtstages 2018 spiegelt diese Eckpfeiler thematisch in besonderer Weise. Ganz im Vordergrund steht dabei die neue EU-Kontroll-Verordnung 2017/625, die Auswirkungen auf die Überwachung wie auch auf die Unternehmen hat und neue Fragen bei der Rechtsdurchsetzung aufwirft. Der Gedanke der Transparenz kommt zudem in der Lebensmittelwerbung zum Tragen, sei es bei der Werbung mit Selbstverständlichkeiten, bei gesundheitsbezogenen Angaben, in den sozialen Netzwerken oder auch bei der Frage der Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel.

Vor diesem Hintergrund hat sich der 31. Deutsche Lebensmittelrechtstag zunächst ausführlich mit der neuen EU-Kontroll-Verordnung 2017/625 befasst. Neben den allgemeinen Auswirkungen auf das deutsche Recht wurden die Herausforderungen für die Lebensmittelüberwachung genauso unter die Lupe genommen wie die Frage, was der Industrie durch verstärkte Transparenz und Information der Öffentlichkeit blüht. Dabei wurde insbesondere problematisiert, ob und inwieweit die Neuregelung einen veränderten Risikobegriff mit sich bringt. Auch die Möglichkeiten für Sanktionen und grenzüberschreitende Ermittlungsbefugnisse nach der neuen Kontroll-Verordnung 2017/625 wurden im Einzelnen erörtert. Hier zeichnete sich für manche überraschend die Perspektive eines eventuellen Verwaltungsstrafrechts ab. Schließlich wurde der Themenblock durch eine nähere Betrachtung des neuartigen Schutzes für Whistleblower, nicht zuletzt auch im Verhältnis zu ähnlichen Schutzinstrumenten nach der EU-Geheimnisschutz-Richtlinie 2016/943, abgerundet.

Ein weiterer Schwerpunkt des Lebensmittelrechtstages war die unionsrechtliche Zulässigkeit nationaler Höchstmengenregelungen, vor allem unter dem Aspekt der Warenverkehrsfreiheit. Ebenso war wieder einmal ein aktueller Überblick über jüngste Entwicklungen bei den Grundlagen und der Praxis zur Health-Claims-Verordnung Nr. 1924/2006 zu geben, zumal sich hier der Eindruck einer Ausweitung des Anwendungsbereiches (Stichwort: Fachkreiswerbung) aufdrängt. Kontrovers wurden dann die rechtlichen Grenzen, aber auch die rechtspolitische Legitimität der Lebensmittelwerbung gegenüber Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken diskutiert. Angesichts der vulnerablen Zielgruppe dieser Form des grundsätzlich zulässigen Marketing zeigte sich, dass letztlich ein ausgewogener Kompromiss zwischen hinreichendem Schutz, elterlicher Verantwortung und unternehmerischer Sorgfalt gefunden werden muss. Den Abschluss bildete ein leidenschaftliches Streitgespräch über das aktuelle Thema der zulässigen Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel, insbesondere in Bezug auf traditionelle Fleischbegriffe. Ob der jüngst ZLR 2018 S. 161 (162)verabschiedete allgemeine Leitsatz der Deutschen Lebensmittelbuchkommission hier für mehr Klarheit und Akzeptanz sorgen kann, wird man abwarten müssen.

Wie gewohnt werden in den folgenden Heften wieder die wichtigsten Beiträge des letzten Deutschen Lebensmittelrechtstages veröffentlicht, um die aktuelle Diskussion nicht nur abzubilden, sondern auch weiter zu begleiten und zu fördern.

Prof. Dr. Olaf Sosnitza, Würzburg*

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Wissenschaftlicher Leiter des 31. Deutschen Lebensmittelrechtstags, Vorsitzender des Beirats der WGL, Mitglied im Beirat von BLL und ZLR.

 
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