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ZLR 2019, 343
Möstl 
Information der Öffentlichkeit über Rechtsverstöße – Pranger zulässig?

Mit Beschluss vom 21.3.2018 hat das BVerfG § 40 Abs. 1a LFGB für im Kern verfassungskonform oder jedenfalls verfassungskonform handhabbar erklärt. Die Praxis tut sich indes weiter schwer mit der Norm. Ihre soeben zustande gekommene Novellierung dürfte daran nichts Grundlegendes ändern. Der Beitrag analysiert im Rückblick die Stärken und Schwächen der BVerfG-Entscheidung und fragt vor diesem Hintergrund nach Maßgaben für den Vollzug sowie nach der längerfristigen Zukunft der Norm.…

Möstl, ZLR 2019, 343-358

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