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ZLR 2017, 1
Mettke 
Ein Kommentar zum Luther-Jahr

Am 31. Oktober 1517 schrieb Luther einen Brief an den Erzbischof von Mainz „disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarium“. Darin bat er ihn, seine Instruktionen für die Ablassprämie zurückzunehmen, weil sie eine Predigt begünstige, die den Gemeindemitgliedern falsche Sicherheit vermittle, nämlich die Sicherheit, sich ihr Seelenheil durch Geld, nämlich den Ablasshandel erkaufen zu können. …

Mettke, ZLR 2017, 1-3

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