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ZLR 2018, 561
OVG Rheinland-Pfalz 
3. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – Süßung von Qualitätswein mit Saccharose (Urteil vom 27.02.2018, 8 A 11751/17.OVG)

Qualitätswein oder Prädikatswein darf nur mit Traubenmost gesüßt werden (§ 16 WeinV). Eine Erhöhung der (Rest-)Süße durch Saccharose (Kristallzucker) ist nicht erlaubt.

OVG Rheinland-Pfalz, ZLR 2018, 561-576 (Urteil vom 27.02.2018, 8 A 11751/17.OVG)

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