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ZLR 2019, 556
BGH 
2. Bundesgerichtshof – “Kaffeekapseln” (Urteil vom 28.03.2019, I ZR 85/18)

a) Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten.

BGH, ZLR 2019, 556-567 (Urteil vom 28.03.2019, I ZR 85/18)

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