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ZHR 187 (2023), 1-2
Habersack/Schmidt/Schön 

Hinweis der Schriftleitung

Der 187. Band der Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht beginnt mit einem Dank: Einem Dank an drei führende Vertreter der Gesellschaftsrechtswissenschaft und Gesellschaftsrechtspraxis, die sich nach vielen Jahren tatkräftigen Wirkens aus dem Herausgeberkreis unseres Fachorgans zum Jahresende 2022 zurückgezogen haben: Theodor Baums, Peter Hemeling und Lutz Strohn. Sie stehen für drei Wirkungskreise, die sich im Publikationsprogramm der ZHR glücklich überschneiden: die universitäre Forschung und Lehre, die Unternehmens- und Beratungswelt und die hohe Gerichtsbarkeit.

Theodor Baums trat mit dem Jahrgang 2001 dem Herausgeberkreis der ZHR bei. Mit seinen internationalen Verbindungen und seiner Verankerung in Recht und Praxis des größten deutschen Börsenplatzes Frankfurt hat er über mehr als 20 Jahre als Autor und als aktiver Herausgeber namentlich das Zusammenspiel von Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht entfaltet. Bei der Auswahl von Themen und Autoren präsentierte er zukunftsorientierte Fragen, nicht zuletzt in einem intensiven Abgleich mit anglo-amerikanischen Rechtsentwicklungen. In seinen eigenen grundlegenden Abhandlungen widmete er sich schon früh heute aktuellen Problemen wie der “Haftung wegen Falschinformation des Sekundärmarktes” (ZHR 167 (2003) 139). In tiefdringenden Editorials gab er u.a. der Rolle der “Unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder” (ZHR 180 (2016) 697) ebenso differenzierte juristische Konturen wie dem Status von “Institutionellen Investoren im Aktienrecht” (ZHR 183 (2019) 605).

Peter Hemeling gehörte seit dem Jahrgang 2008 unserem Herausgeberkreis an. Als langjähriger Chefjustitiar eines der größten deutschen Versicherer (und seit einigen Jahren als Mitglied einer angesehenen Wirtschaftskanzlei) zählt er zu dem kleinen, aber wirkmächtigen Kreis derjenigen Unternehmensjuristen, die aus der Anschauung der gelebten Praxis ein Gespür für langfristige Perspektiven, aber auch für grundlegende Fehlstellungen im deutschen Unternehmensrecht entwickelt haben. Immer wieder zeigte er die Grenzen dessen auf, was der Gesetzgeber im Wirtschaftsleben leisten und privaten Akteuren zumuten kann. Sein grundlegendes Referat über “Organisationspflichten des Vorstands zwischen Rechtspflicht und Opportunität” (ZHR 175 (2011) 368), aber auch seine gehaltvollen Editorials z.B. über die “Grenzen der Aufsicht” (ZHR 174 (2010) 635) oder die “Europäische Finanz- und Kapitalmarktregulierung auf dem Prüfstand” (ZHR 181 (2017) 595) verdienen, als mahnende Analysen im Gedächtnis zu bleiben.

Ebenfalls zum Jahresbeginn 2008 trat Lutz Strohn, Mitglied und über viele Jahre stellvertretender Vorsitzender des II. Zivilsenats des Bundesgerichts-ZHR 187 (2023) S. 1 (2)hofs, in den Kreis der ZHR-Herausgeberschaft ein. In seinem Denken verbindet sich eine fallbezogen-praktische Anschauung nicht nur mit juristischem Scharfsinn, sondern mit einer abwägenden Nachdenklichkeit, die über den Urteilsfall und seine unmittelbaren Konsequenzen weit hinausreicht: eine wirkliche Richterpersönlichkeit. Die Breite seiner Beiträge reicht von klugen Handreichungen für die Praxis (siehe ZHR 176 (2012) 137 zur “Beratung der Geschäftsleitung durch Spezialisten als Ausweg aus der Haftung”) bis zu grundsätzlichen Überlegungen zur Erosion ethischer Maßstäbe durch Compliance-Anforderungen (“Moral im Geschäftsleben – verdrängt durch das Recht?” ZHR 180 (2016) 2) oder zu den Grenzen richterlichen Erkennens (“Der Richter als Allround-Genie? – Rechtsfortbildung durch Anwendung nicht juristischer Fachbegriffe”, ZHR 178 (2014) 115).

Mathias Habersack - Karsten Schmidt - Wolfgang Schön

 
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