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ZFWG 2016, 384
VG Gelsenkirchen 
Zur teilweisen Rechtswidrigkeit von Nebenbestimmungen einer Erlaubnis nach § 19 Abs. 2 GlüStV (Urteil vom 17.05.2016, 19 K 3334/14)

Aus § 9 Abs. 4 Satz 2 GlüStV ergibt sich, dass eine Erlaubnis nach § 19 Abs. 2 GlüStV zwingend zu befristen ist.

VG Gelsenkirchen, ZfWG 2016, 384 (Urteil vom 17.05.2016, 19 K 3334/14)

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