R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
ZFWG 2017, 212
VG Ansbach 
Unerlaubte Vermittlung von Zweitlotterien im Internet ist in Bayern verboten (Beschluss vom 27.09.2016, AN 15 S 16.00448)

Die Vermittlung sog. Zweitlotterien im Internet, d. h. die Ermöglichung der Abgabe von Tipps auf den Ausgang von in Deutschland konzessionierten staatlichen Lotterien bzw. auf den Ausgang von in anderen Ländern veranstalteten Lotterien, ohne Vorliegen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV ist verboten.

VG Ansbach, ZfWG 2017, 212 (Beschluss vom 27.09.2016, AN 15 S 16.00448)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats