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ZFWG 2021, 120
VG Köln 
Schließung einer Spielhalle aus Gründen des Infektionsschutzes (Beschluss vom 20.03.2020, 7 L 510/20)

Die Schließung von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros kann gestützt auf die Ermächtigungsgrundlage des § 16 Abs. 1 Satz 1 IfSG aus Gründen des Infektionsschutzes im Wege einer Allgemeinverfügung untersagt werden, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der hierdurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 zu verhindern.

VG Köln, ZfWG 2021, 120 (Beschluss vom 20.03.2020, 7 L 510/20)

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