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ZFWG 2021, 120
OVG Nordrhein-Westfalen 
Schließung eines Spielhallenbetriebes wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers (Beschluss vom 02.04.2020, 4 B 1478/18)

Ein Spielhallenbetrieb muss ohne die erforderliche Erlaubnis grundsätzlich auch bei Bestehen einer Konkurrenzsituation ohne Verstoß gegen Unionsrecht dann nicht geduldet werden, wenn er die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen nicht erfüllt.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2021, 120 (Beschluss vom 02.04.2020, 4 B 1478/18)

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