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ZFWG 2017, 282
OVG Niedersachsen 
Rechtmäßige Untersagung einer im Internet angebotenen Cent-Auktion (Beschluss vom 14.03.2017, 11 ME 236/16)

Eine Online-Cent-Auktion, bei der die Gebotsabgabe für ein Produkt unter Einsatz von zuvor in Mengenpaketen erworbenen Gebotspunkten ohne Kaufoption erfolgt und die Kosten für erworbene Gebotspunkte nicht erstattet und im Gewinnfall nicht auf den Produktpreis angerechnet werden, ist unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV.

OVG Niedersachsen, ZfWG 2017, 282-289 (Beschluss vom 14.03.2017, 11 ME 236/16)

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