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ZFWG 2023, 266
BGH 
Mittelbare Rundfunkwerbung für unerlaubte Online-Glücksspielangebote ist auch nach dem GlüStV 2021 unzulässig (Urteil vom 23.02.2023, I ZR 155/21)

Ein Rundfunkveranstalter, der seine wettbewerbsrechtliche Prüfungspflicht auf ein anderes konzernangehöriges Unternehmen überträgt, kann für eine unzureichende Prüfung durch dieses Unternehmen nach § 8 Abs. 2 UWG haften.

BGH, ZfWG 2023, 266-270 (Urteil vom 23.02.2023, I ZR 155/21)

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