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ZFWG 2020, 489
OVG Sachsen 
Kein Trennungsgebot zwischen Geldspielgeräten und Sportwetten in Gaststätten und Wettvermittlungsstellen (Beschluss vom 17.09.2020, 6 B 103/20)

§ 21 Abs. 2 GlüStV und § 18 Abs. 4 Satz 3 SächsGlüStVAG sind nicht entsprechend auf die räumliche Verknüpfung zwischen Geldautomatenspiel und Sportwetten in einer Gaststätte/Wettvermittlungsstelle anzuwenden (entgegen SächsOVG, Beschl. v. 30. Januar 2018 – 3 B 223/17; im Anschluss an BGH, Urt. v. 7. November 2019 – I ZR 42/19).

OVG Sachsen, ZfWG 2020, 489-490 (Beschluss vom 17.09.2020, 6 B 103/20)

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