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ZFWG 2018, 47
VGH München 
Kein Anspruch auf Erlass sog. Hängebeschlüsse in Beschwerdeverfahren betreffend die Duldung des Weiterbetriebs von Spielhallen (Beschluss vom 24.11.2017, 22 CS 17.2261)

Beschwerden gegen Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO kommt gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 VwGO – abgesehen von den in der letztgenannten Vorschrift sowie in § 149 Abs. 2 VwGO bezeichneten Fällen – keine aufschiebende Wirkung zu. Mit dieser gesetzlichen Wertung ebenso wie mit der in § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV 48i. V. m. Art. 10 Satz 2 Halbs. 2 BayAGGlüStV getroffenen Festlegung, …

VGH München, ZfWG 2018, 47-49 (Beschluss vom 24.11.2017, 22 CS 17.2261)

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