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ZFWG 2018, 588
VG Münster 
Kein Anspruch auf Härtefallbefreiung für Verbundspielhalle (Beschluss vom 25.04.2018, 9 L 325/18)

Zu den – hier verneinten – Voraussetzungen, im Wege der einstweiligen Anordnung die zeitweilige Duldung einer Verbundspielhalle zur Vermeidung einer „unbilligen Härte“ im Verständnis des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV nach Ablauf der Übergangsfrist zu erwirken.

VG Münster, ZfWG 2018, 588 (Beschluss vom 25.04.2018, 9 L 325/18)

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