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ZFWG 2021, 519
VG Mainz 
Gewährleistung der Einsehbarkeit von Spielhallen von außen aus Gründen des Spielerschutzes (Urteil vom 22.04.2021, 1 K 109/20.MZ)

Zur Rechtmäßigkeit einer glücksspielrechtlichen Anordnung zur Gewährleistung der Einsehbarkeit im Sinne des § 11 b Abs. 4 Satz 3 LGlüG RP bei außerhalb der Sperrzeit zugezogenen Lamellenvorhängen in einer Spielhalle.

VG Mainz, ZfWG 2021, 519 (Urteil vom 22.04.2021, 1 K 109/20.MZ)

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