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ZFWG 2018, 334
VG Darmstadt 
Fortführung des Betriebs einer Bestandsspielhalle nach Ablauf der Übergangsfrist ist verboten (Beschluss vom 19.07.2017, 3 L 3472/17.DA)

Mit dem Ablauf der Übergangsfrist (und der Ablehnung der beantragten neuen Erlaubnis) ist die Fortführung des Spielbetriebes ab dem 1.7.2017 als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen.

VG Darmstadt, ZfWG 2018, 334-335 (Beschluss vom 19.07.2017, 3 L 3472/17.DA)

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