R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
ZFWG 2017, 553
OVG Nordrhein-Westfalen 
Erfolgloser Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes (Beschluss vom 13.03.2017, 4 A 3244/06)

Eine Berichtigung des Tatbestands ist nur zulässig, wenn das Gericht eine entscheidungserhebliche Tatsache nicht oder falsch in die gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands (§ 117 Abs. 3 Satz 1 VwGO) aufgenommen hat.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 553 (Beschluss vom 13.03.2017, 4 A 3244/06)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats