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ZFWG 2017, 553
OVG Nordrhein-Westfalen 
Erfolgloser Antrag auf Berichtigung des Verhandlungsprotokolls (Beschluss vom 14.03.2017, 4 A 3244/06)

Ein Verhandlungsprotokoll ist auch dann richtig, wenn es Ausführungen der Beteiligten nicht aufführt, hinsichtlich derer keine Protokollierungspflicht besteht.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 553 (Beschluss vom 14.03.2017, 4 A 3244/06)

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