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ZFWG 2017, 211
VG Saarlouis 
Eilantrag gegen baurechtliche Untersagung der Nutzung eines früheren Sportgeschäftes als Wettannahmestelle erfolglos (Beschluss vom 26.08.2014, 5 L 996/14)

Die Formulierung „die Duldung der Nutzung einer formal illegal errichteten Unterstellhalle für Pkws mit daran anschließendem Holzlagerplatz sei im öffentlichen Interesse nicht hinnehmbar“ stellt sich als offenbare Unrichtigkeit (§ 42 Satz 1 VwVfG) dar, wenn sich aus der Nutzungsuntersagung ohne Weiteres eindeutig ergibt, dass es um eine Wettannahmestelle geht.

VG Saarlouis, ZfWG 2017, 211 (Beschluss vom 26.08.2014, 5 L 996/14)

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