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ZFWG 2017, 189
VGH Baden-Württemberg 
§ 33i GewO wurde in Baden-Württemberg durch das Landesglücksspielgesetz ersetzt (Beschluss vom 08.02.2017, 6 S 768/16)

Die auf der früheren verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung beruhende Vorschrift des § 33i GewO wurde durch § 41 LGlüG im Sinne des Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG „ersetzt“.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2017, 189-191 (Beschluss vom 08.02.2017, 6 S 768/16)

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