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WRP 2019, 225
BGH 
Zivilrecht/Verfahrensrecht: Zur Pfändung einer .de-Domain bei der DENIC als Drittschuldnerin (Urteil vom 11.10.2018, VII ZR 288/17)

a) Die Inhaberschaft an einer Internet-Domain unter der Top-Level-Domain „de“ gründet sich auf die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain aus dem Registrierungsvertrag gegenüber der DENIC eG zustehen. Diese Ansprüche sind Gegenstand der Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 – VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353 [= WRP 2006, 107]).

BGH, WRP 2019, 225-228 (Urteil vom 11.10.2018, VII ZR 288/17)

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