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WRP 2017, 1100
BGH 
Zivilrecht/Datenschutzrecht: Dynamische IP-Adressen als personenbezogenes Datum (Urteil vom 16.05.2017, VI ZR 135/13)

a) Die dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Internetseite, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, stellt für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 TMG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BDSG dar (Fortführung von EuGH NJW 2016, 3579 [= WRP 2016, 1478]).

BGH, WRP 2017, 1100-1104 (Urteil vom 16.05.2017, VI ZR 135/13)

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