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WRP 2021, 352
BGH 
Zivilrecht: Zum Verbraucher-Widerrufsrecht bei einem ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossenen Anwaltsvertrag (Urteil vom 19.11.2020, IX ZR 133/19)

a) Ein Rechtsanwalt, der einen Anwaltsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen hat, muss darlegen und beweisen, dass seine Vertragsschlüsse nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgen.

BGH, WRP 2021, 352-354 (Urteil vom 19.11.2020, IX ZR 133/19)

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