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WRP 2019, 648
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „World’s Lightest“ (Urteil vom 14.02.2019, 6 U 3/18)

Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine im Internet verbreitete Werbung ist gegeben, wenn es sich um eine „de“-Top-Level-Domain handelt und der Internetauftritt keine Hinweise darauf enthält, dass das Angebot sich nicht an deutsche Interessenten richtet; ein solcher Hinweis kann nicht allein in der Verwendung der englischen Sprache gesehen werden.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 648-653 (Urteil vom 14.02.2019, 6 U 3/18)

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