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WRP 2020, 218
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Anforderungen an die Glaubhaftmachung im einseitigen Verfahren (Beschluss vom 09.09.2019, 6 W 81/19)

Werden im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die den Verfügungsanspruch begründenden Tatsachen nicht hinreichend glaubhaft gemacht, kann der Eilantrag jedenfalls dann ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners zurückgewiesen werden, wenn die Tatsachen „ins Blaue hinein“ behauptet worden sind (im Streitfall bejaht).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 218-219 (Beschluss vom 09.09.2019, 6 W 81/19)

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