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WRP 2020, 219
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Darlegungs- und Beweislast für Plagiatsvorwurf und Anforderungen an das Bestreiten der rechtserhaltenden Benutzung (Urteil vom 31.10.2019, 6 U 89/19)

Macht der Markeninhaber im Verletzungsprozess geltend, bei den angegriffenen, mit der Klagemarke versehenen Erzeugnissen handele es sich um Plagiate, trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast dazu, auf Grund welcher Anhaltspunkte oder Umstände vom Vorliegen einer Produktfälschung auszugehen ist.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 219-222 (Urteil vom 31.10.2019, 6 U 89/19)

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