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WRP 2009, 750
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Markenrecht: Die Rückkehr der Shaolin (Urteil vom 23.07.2008, 5 U 118/06)

Die markenmäßige Verwendung einer geschützten Bezeichnung („Shaolin“) liegt dann nicht vor, wenn die Verletzungsform als zusammengesetzter Begriff („Die Rückkehr der Shaolin“) in ihrer Verkürzung nicht eindeutig erkennen lässt, auf welchen der üblichen Ausdrücke („Shaolin-Mönch“, „Shaolin-Kämpfer“, „Shaolin-Kampfkunst“, „Shaolin-Großmeister“ usw.) sich die Verkürzung bezieht und zumindest einzelne dieser Wendungen als Gattungsbezeichnungen markenrechtlich zulässig sind.…

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2009, 750 (Urteil vom 23.07.2008, 5 U 118/06)

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