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WRP 2016, 1168
OLG München 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: 1 Glas geschenkt! (Urteil vom 16.06.2016, 6 U 4300/15)

Die Werbung eines Optikers mit der Aussage „1 Glas geschenkt!*“ stellt keine nach § 7 Abs. 1 S. 1 HWG unzulässige Werbegabe dar, wenn im Sternchenhinweis unmittelbar unter dieser Werbeaussage erläutert wird: „*Gilt beim Kauf einer Brille in Sehstärke. Bei M. hat das linke und das rechte Glas immer den gleichen Preis. Sie sparen also 50% des Glaspreises.“. In diesem Fall liegt ein einheitliches Angebot vor, …

OLG München, WRP 2016, 1168-1174 (Urteil vom 16.06.2016, 6 U 4300/15)

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