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WRP 2022, 518
LG Stuttgart 
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Pflanzenmilck (Urteil vom 10.02.2022, 11 O 501/21)

Es ist unzulässig, für Milchersatzprodukte (hier: Hanfsamengetränk) die Bezeichnungen „hemp milck“, „Pflanzenmilck“ oder „Milckprodukte“ zu benutzen. Auch bei Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze verstoßen diese Bezeichnungen gegen den absoluten Bezeichnungsschutz für Milch. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Stuttgart, WRP 2022, 518-521 (Urteil vom 10.02.2022, 11 O 501/21)

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