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WRP 2022, 513
LG München I 
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Mandelerzeugnis (Urteil vom 21.12.2021, 33 O 3572/21)

Es ist unzulässig, in dem Zutatenverzeichnis eines veganen Brotbelags die zusammengesetzte Zutat „Mandelerzeugnis“ anzugeben, weil es sich insofern weder um eine vorgeschriebene noch um eine verkehrsübliche Bezeichnung im Sinne der lebensmittelrechtlichen Vorschriften handelt.

LG München I, WRP 2022, 513-518 (Urteil vom 21.12.2021, 33 O 3572/21)

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