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WRP 2014, 98
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: „Geld-zurück-Garantie“ für Nagelpilz-Therapie (Urteil vom 27.09.2013, 3 U 172/12)

Die Auslobung einer „Geld-zurück-Garantie“ für im Rahmen der Nagelpilz-Therapie eingesetzte Arzneimittel, die vom Verkehr dahingehend verstanden wird, dass es sich um ein besonders gutes und im Hinblick auf den zu erreichenden Erfolg sicheres Angebot handele, stellt ein unzulässiges Erfolgsversprechen im Sinne des § 3 S. 2 Nr. 2a) HWG dar.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2014, 98-100 (Urteil vom 27.09.2013, 3 U 172/12)

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