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WRP 2014, 100
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verfahrensrecht: Kostenerstattung für multiple Schutzschriften (Beschluss vom 23.10.2013, 4 W 100/13)

Der Antragsgegner, der in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit im Hinblick auf den sog. fliegenden Gerichtsstand Schutzschriften bei allen deutschen Landgerichten eingereicht hat, kann eine prozessuale Kostenerstattung nur hinsichtlich derjenigen Kosten verlangen, die durch die Einreichung der Schutzschrift bei dem Gericht angefallen sind, bei dem später der Verfügungsantrag eingegangen ist.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2014, 100-101 (Beschluss vom 23.10.2013, 4 W 100/13)

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